Pflege von Angehörigen
© Kleiner
Die Pflege von Angehörigen mit dem Beruf oder dem Studium zu vereinbaren ist eine der großen Herausforderungen unserer Zeit. Die CAU möchte seine Mitglieder gerne dabei unterstützen und ein möglichst positives Umfeld für Pflegende an der Hochschule schaffen.
Informationen für Beschäftigte
Die Christian- Albrechts-Universität zu Kiel bietet ihren Beschäftigten diverse Möglichkeiten, um die Vereinbarkeit von Pflegeaufgaben und Beruf zu erleichtern. Beratung für Beschäftigte, besonders zu den arbeitsrechtlichen Möglichkeiten in einer Pflegesituation, erhalten Sie bei den für Sie zuständigen Ansprechpartnern und Ansprechpartnerinnen des Geschäftsbereichs Personal.
Informationen finden Sie auf den Seiten des Geschäftsbereichs Personal
Vertrauliche Beratung bietet der Familien Service:
Bettina Bolterauer, Telefon: +49 (0)431 880 2019
Jennifer Schmidt, Telefon: +49 (0)431 880 5221
E-Mail: familienservice@gb.uni-kiel.de
Informationen für Studierende
Kurzinformation: Zusammenfassung als PDF
Beratungsangebote an der CAU
- Familien-Service (Allgemeine vertrauliche Beratung zum Pflegethema, Unterstützung bei Schwierigkeiten und Konflikten z.B. mit Dozenten oder Prüfungsämtern). Kontakt:
Bettina Bolterauer, Telefon: +49 (0)431 880 2019
Jennifer Schmidt, Telefon: +49 (0)431 880 5221
E-Mail: familienservice@gb.uni-kiel.de
- Studentenwerk SH Sozialberatung (Studium in besonderen Lebenslagen, Studienfinanzierung)
Kontakt: Ansprechpersonen des Studentenwerks
- AStA (Studienorganisation)
Kontakt: studorg@asta.uni-kiel.de,
https://www.asta.uni-kiel.de/themen/studienangelegenheiten/
- Zentrale Studienberatung (Studienorganisation, Unterbrechung des Studiums, Teilzeitstudium)
Kontakt: http://www.studium.uni-kiel.de/de/kontakt-beratung/zentrale-studienberatung
- Studierendenservice (Urlaubssemester, Teilzeitstudium)
Kontakt: http://www.studium.uni-kiel.de/de/kontakt-beratung/studierendenservice
Regelungen an der CAU bzw. übergeordnete Regelungen
Es gibt gesetzliche und andere Regelungen bzw. Möglichkeiten an der CAU von denen Studierende mit Pflegeaufgaben profitieren können und die die Studienorganisation erleichtern.
Nachteilsausgleich nach §12a Abs. 2 Prüfungsverfahrensordnung (PVO) für BA und MA Studiengänge bzw. §8a Abs. 2 der Prüfungsverfahrensordnung der CAU (letzte Fassung in Kraft seit 26.02.2016)
- Verlängerung der Bearbeitungszeit der BA bzw. MA Arbeit möglich
- Verlängerung von Bearbeitungszeiten von Studienleistungen (z.B. Hausarbeit) möglich
- Wahloption, falls Veranstaltung an mehreren Terminen angeboten wird
- ggf. Ersatzleistungen für Zulassungsvoraussetzungen für Prüfungen möglich
Es ist immer ein geeigneter Nachweis, dass gepflegt wird, erforderlich. Außerdem ist eine Beantragung notwendig, die zuständige Stelle wird dann über den Antrag entscheiden.
Link zur PVO für die MA und BA Studiengänge
Link zur PVO für alle anderen Studiengänge
Hochschulgesetz (HSG) (letzte Fassung in Kraft seit 28.01.2016)
- Teilweise keine Keine Anwesenheitspflicht in Vorlesungen
- § 3 Abs. (5): Bedürfnisse von Studierenden mit pflegebedürftigen Angehörigen müssen von Hochschulen berücksichtigt werden
- § 52 Abs. (4): Prüfung in angemessener Frist nach Ablauf der Regelstudienzeit möglich oder entsprechende Zeiten werden nicht auf das Überschreiten der Regelstudienzeit angerechnet.
Urlaubssemester
Die Beantragung eines Urlaubssemesters ist möglich.
Während des Urlaubssemesters können KEINE Prüfungen abgelegt werden mit Ausnahme von Wiederholungsprüfungen.
Zum Urlaubssemester berät der Studierendenservice, hier muss das Urlaubssemester auch beantragt werden.Weitere Informationen hier...
Teilzeitstudium
Ein Teilzeitstudium ist in einigen Studiengängen möglich. Auskunft zum Teilzeitstudium geben die Zentrale Studienberatung und der Studierendenservice.
Weitere Informationen hier...BAföG
Die Verlängerung der BAföG-Förderdauer ist möglich. Dies ist immer eine Einzelfallentscheidung des BAföG Amtes. Sie sollten wenn möglich vorher eine Beratung in Anspruch nehmen, z.B. beim Studentenwerk SH.Stipendien
Falls Sie ein Stipendium beziehen und Zeit für die Pflege von Angehörigen benötigen, können Sie nachfragen, ob das Stipendium ausgesetzt oder verlängert werden kann. Voraussetzung ist eine andere Finanzierung während dieser Zeit für Ihren Lebensunterhalt.
Externe Informations- und Beratungsmöglichkeiten
Kiel
Pflegestützpunkt der Landeshauptstadt Kiel (Kostenfreie Beratung und Information)
Patienten Informationszentrum des UKSH (PiZ)
Alzheimer Gesellschaft Kiel e.V.
Schlaganfall-Selbsthilfegruppe Kiel
Land und Bund
Pflege-Seite des Landes Schleswig-Holstein
Pflege-Beratung der Bundesregierung inklusive Pflege-Telefon
Seite des Bundes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf.