Informationen und Hinweise des Familien-Service aufgrund der Corona-Pandemie
Wir haben Ihnen hier die Informationen, von denen wir Kenntnis haben, zusammengetragen, die die Vereinbarkeit von Beruf und Studium mit Familienaufgaben betreffen. Wir versuchen diese Informationen aktuell zu halten, es kann jedoch sein, dass wir mit der derzeitigen Dynamik nicht ganz Schritt halten können. Änderungen werden fortlaufend eingepflegt.
Beratung
Das Familien-Servicebüro berät Mitglieder der CAU auch während der Pandemie individuell und vertraulich und recherchiert für diese Unterstützungsmöglichkeiten. Es vertritt die Belange der Familien an der CAU gegenüber der Hochschulleitung und anderen Einrichtungen: Beratung Familien-Service
Hinweise für pflegende Angehörige
Für pflegende Angehörige hat die Bundesregierung eine Corona-Akuthilfe beschlossen. Darunter fällt unter anderem die Ausweitung des Pflegeunterstützungsgelds, die Verlängerung der Zeiten der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung bei einer akut auftretenden Pflegesituation und Serviceangebote: weitere Informationen
Informationen zu Kinderbetreuung und Schulen
Hinweise zum Schulunterricht
Das Schuljahr wird wie bisher weiter im Distanzunterricht fortgesetzt.
Schüler*innen der Klassenstufen 1-6 können ggf. eine Notbetreuung in Anspruch nehmen. Höhere Klassenstufen werden weiter in Distanz unterrichtet. Weitere Informationen stellen die jeweiligen Schulen bereit.
Aktuelle Informationen befinden sich auf den FAQ-Seiten des Landes SH.
Hinweise zu Kindertagesstätten und zur Kindertagespflege
Kindertagesstätten sind für den Regelbetrieb geschlossen. Dort findet lediglich eine Notbetreuung für berechtigte Eltern statt, wozu die Einrichtung Auskunft geben kann. Kindertagespflege kann weiter stattfinden, eine beschränkte Notbetreuung anbieten oder ganz eingestellt werden. Nähere Informationen kann Ihnen Ihre Tagespflegeperson oder der zuständige Träger geben.
Bei der Gebühr für die Kinderbetreuung gibt es eine Entlastung für die Eltern.
Nähere Informationen finden sich auf den FAQ-Seiten des Landes SH
Kann mein Kind in die Kinder-Notbetreuung in Schulen und Kindertagesstätten?
Kinder der Klassenstufen 1-6 und Kindergartenkinder können weiter in der Notbetreuung betreut werden, wenn ihre Eltern nicht über eine alternative Betreuungsmöglichkeit verfügen:
- Kinder, von denen mindestens ein Erziehungsberechtigter in Bereichen der kritischen Infrastrukturen (nach § 19 der VO) dringend tätig ist. Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr haben auf eine Notbetreuung nur an solchen Tagen Anspruch, an denen sie nachweislich für den Bereitschaftsdienst eingeteilt sind.
- Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden.
Darüber hinaus können notbetreut werden:
- Kinder, die einen täglichen hohen Pflege- und Betreuungsaufwand oder einen heilpädagogischen Förderbedarf haben, dem im häuslichen Rahmen nicht entsprochen werden kann und
- Kinder, die aus Sicht des Kindeswohls besonders schützenswert sind
- Grundsätzlich können auch Kinder mit einem Sprachförderbedarf unter den genannten Voraussetzungen notbetreut werden.
Die Erziehungsberechtigten haben die Voraussetzungen zur Inanspruchnahme gegenüber der Einrichtung in geeigneter Weise zu dokumentieren.
Aktuelle Informationen dazu sind auf den Landesseiten veröffentlicht: FAQ-Seiten des Landes SH.
Mein Kind kann noch nicht notbetreut werden, wann ist mit einer Betreuung zu rechnen?
Die Kinderbetreuung im Regelbetrieb soll wie im Frühjahr 2020 nach dem Stufenmodel wieder etabliert werden, sobald das Infektionsgeschehen dies zulässt.
Die aktuellen Regelungen bestehen voraussichtlich bis zum 14. Februar 2021.
Bietet die CAU eine Sonder-Kinderbetreuung an?
Nein, eine Betreuung von Kindern außerhalb der Regelbetreuung ist derzeit noch nicht möglich.
Wird es ein CAU-Ferienprogramm für Schulkinder im Jahr 2021 geben?
Es steht aufgrund des aktuellen Infektionsgeschehens noch nicht fest, ob ein Ferienprogramm im Jahr 2021 stattfinden kann. Sollte ein Ferienprogramm möglich sein, wird dies via Rundmail angekündigt und Informationen dazu bereit gestellt. Eine vorläufige Anmeldung für das Ferienprogramm ist möglich.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Entschädigung von Eltern bei Einkommenseinbußen aufgrund von Kinderbetreuung
Sorgeberechtigte, die aufgrund der Betreuung ihrer Kinder vorübergehend nicht arbeiten können, haben einen Anspruch auf Entschädigung.
Informationen hierzu erhalten Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hier
Die Beantragung ist nun auch über ein Onlineverfahren von Bund und Ländern möglich. Zum Onlineportal.
Vereinbarkeit von Arbeit und Lehre mit Familienaufgaben
Berurlaubung, Freistellung, Erweiterung des Kinderkrankengelds
Informationen zu Sonderurlaub, der ausgeweiteten Kinderkrankengeldregelung und Freistellungsmöglichkeiten erhalten Sie auf der Corona-Seite der CAU: hier
Lehrreduktion
Eine Lehrreduktion kann gemäß der jetzigen Fassung der LVVO aufgrund Kinderbetreuung leider nicht gewährt werden.
Arbeitsverträge zur Qualifizierung können verlängert werden
Wissenschaftliches Personal auf befristeten Qualifizierungsstellen hat ggf. erhebliche Probleme, sich weiter zu qualifizieren und kann dann das Qualifizierungsziel vor dem Auslaufen der Stelle nicht erreichen.
Für internationale Beschäftigte kann die Verzögerung ihrer Qualifizierung und das Auslaufen der Stelle ausländerrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Vorgesetzte werden daher gebeten, die Möglichkeiten zur Verlängerung von Stellen für diese Mitarbeitenden auszuschöpfen und möglichst frühzeitig umzusetzen
Die Gesetzesänderung ist rückwirkend zum 01.03.2020 ergänzt worden, und bietet die Möglichkeit Arbeitsverträge zur Qualifizierung (WissZeitVG) aufgund der Pandemie zu verlängern: Informationen
Vereinbarkeit von Studium mit Familienaufgaben
Änderungen beim Studium aufgrund der Pandemie
Die CAU stellt auf ihren Corona-Seiten alle Informationen, die Änderungen während der Pandemie betreffen, bereit und hält diese aktuell, darunter Informationen zu Anwesenheitspflicht, Freiversuchsregelung und Prüfungen. Zusätzlich sind immer die Informationen der Fakultäten und Fachbereiche für den jeweiligen Studiengang zu beachten.
Hier ist die Corona-Seite für Studierende der CAU abzurufen: Informationen für Studierende
Nachteilsausgleich für studierende Eltern
Sollte aufgrund von coronabedingt fehlenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten für Kinder unter 14 Jahren die Teilnahme an einer anwesenheitspflichtigen Lehrveranstaltung nicht oder nur eingeschränkt möglich sein, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, einen Antrag auf Nachteilsausgleich zu stellen. Auch ist ein Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit von Hausarbeiten, Abschlussarbeiten o.ä. möglich. Als Nachweis ist die Kopie der Geburtsurkunde einzureichen.
Hier finden Sie weitere Informationen der CAU: Nachteilsausgleich
Allgemeine Hinweise zum Nachteilsausgleich finden Sie auch auf dem Informationsblatt des Familien-Service
Übergeordnete Informationen des Studentenwerks SH
Das Studentenwerk hat auf seinen Seiten alle übergeordneten Informationen zusammengefasst: Informationen des Studentenwerks
Anpassung beim Elterngeld aufgrund Corona
Die Bundesregierung hat Anpassungen beim Elterngeld vorgenommen, damit während der Corona-Zeit keine Nachteile entstehen: Informationen
Welchen Einfluss haben die Corona-Regelungen auf das Umgangsrecht in Trennungsfamilien?
Die Regelung, soziale Kontakte soweit wie möglich einzuschränken (Kontaktverbot), bezieht sich nicht auf die Kernfamilie, auch wenn die Eltern nach einer Trennung in zwei getrennten Haushalten leben. Gibt es eine Umgangsregelung oder eine gerichtliche Entscheidung zum Umgang, gilt sie trotz der Coronakrise weiter.
Weitergehende Informationen hält das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz auf folgender Internetseite bereit: weitere Informationen
Informationen zu weiteren Hilfen für Familien
Hier finden Sie alle Unterstützungsangebote und Informationen des Bundesfamilienministeriums: Informationen